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Rechtssprechung - Differenzierung TtTT
oder wo das Individuum ansteht...
Richard Wagner, Heinz G. Konsalik, Rainer Werner Fassbinder, Andrey Sacharow

Über den Umgang mit Ungerechtigkeiten hinaus beansprucht das System#2 die Rechtsprechung für sich. Im Extremfall geht dann das etwas so: Eine Mutter hat mit diversen Intrigen, zu Ihrem Vorteil, ihre Ermordung durch ihre Tochter inszeniert. Diese wanderte unschuldig ins Gefängnis und wurde nach 19 Jahren wegen guter Führung entlassen. Nach einiger Zeit lief ihr "zufällig" die Mutter über den Weg, und jetzt drehte ihr die Tochter den Hals um. Mit dieser Faktenlage hatte der Richter ein Problem, das er folgendermassen im Sinne der Systemerhaltung brillant löste: Er verurteilte die Frau zu 3 drei Monaten Gefängnis bedingt wegen Leichenschändung, denn die Mutter war ja seit der ersten Begebenheit als tot erklärt worden. Leider bemerkte er, von seiner Brillanz frech geworden zu dieser Frau: "Eigentlich haben sie mit ihren 19 Jahren Gefängnis diesen Mord verdient." Das trug ihm geharnischte Kritik in den Medien ein...

Hier beginnt sich die Ungerechtigkeit des Monopols des Kollektivs für den Umgang mit Ungerechtigkeiten sich nach obigen Muster langsam aber sicher zur Denkkatastrophe der Anmassung des Systems über Realität und Wirklichkeit auszuweiten. Das geht heute soweit, das darob die meisten Menschen mental keinen Unterschied mehr zwischen der wahrnehmbaren Realität und der ihr und ihrer Veränderung zu Grunde liegenden Wirklichkeit mehr machen können, und ihr Gehirn damit immer mehr zum blossen sozialen Interface verkommt. Damit kann man seinem Gewissen folgend zurück zu den Wurzel gehen und selbst versuchen die Ursachen zu verstehen oder im Massendenken so aufgehen, wie damals die Deutschen im Reich...

In Bezug auf die Om-Verbreitung von Redesign Objectives   


> Bitte senden Sie Ihr FEEDBACK an ZustandigVersion 26.12.04